Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Verträge zwischen der Heinen AG (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde”) über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige beauftragte Leistungen wie Inbetriebnahmen und Montagen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bei einer längerfristigen Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie besondere Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Anerkennung und Bestätigung durch beide Parteien.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster sowie Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind sie unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Nichterteilung eines Auftrags die bis dahin erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Planung, Projektgestaltung und 3D-Simulation, in Rechnung zu stellen.

2.3. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Erbringung der beauftragten Dienstleistung oder Lieferung zustande.

2.4. Weicht die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel der Inhalt der Auftragsbestätigung.

2.5. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

2.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit des Auftragnehmers liegen, können nicht berücksichtigt werden. Sollte sich während der Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten oder Kostenerhöhungen ergeben, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren. Trifft der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung über die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten oder akzeptiert die Kostensteigerungen nicht, behält sich der Auftragnehmer vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

2.7. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in Abmessungen und Ausführungen (z. B. Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z. B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten unter der Voraussetzung, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten des Kunden sowie die Angebote und Kosten möglicher Zulieferer unverändert bleiben. Änderungen werden in Abstimmung mit dem Kunden separat berechnet.

3.2. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots oder eines vom Kunden unterzeichneten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand.

3.3. Nimmt der Kunde Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch, ohne dass ein erteilter Auftrag vorliegt, und durfte er die Erbringung dieser Leistungen üblicherweise nur gegen Vergütung erwarten, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung zu entrichten.

3.4. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in der Regel nach Rechnungsstellung durch Schlussrechnungen.

3.5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Bauleistungen wieder abzubauen und dem Auftraggeber nicht zur Verfügung zu stellen, es sei denn, der Kunde stellt rechtzeitig Sicherheiten in Höhe des vollständigen Honorars des Auftragnehmers zur Verfügung. Ab Verzugseintritt ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben.

3.6. Sämtliche Sachen, Waren, Dienstleistungen, Muster und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer dessen Eigentum.

3.7. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die der Auftragnehmer im Rahmen eines Projekts zur Erbringung von Leistungen für den Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei seinen Zulieferern beauftragt hat.

4. Lieferung und Leistungszeit

4.1. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

4.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des AuftragnehmersEs gilt luxemburgisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.